Ab dem 45. Lebensjahr können Männer die gesetzliche Krebs-Vorsorgeuntersuchung beim Urologen durchführen lassen. Das Angebot der gesetzlichen Krankenkassen soll dazu dienen, Krebs im Bereich der äußeren Genitalien und Prostatakrebs in einem möglichst frühen Stadium erkennen und behandeln zu können.

Etwa ein Viertel aller Krebserkrankungen bei Männern betreffen die Prostata. Das Risiko an Prostatakrebs zu erkranken steigt mit zunehmendem Lebensalter an. 

In den frühen Stadien der Erkrankung spüren die Betroffenen meist keine Symptome, die auf Prostatakrebs hindeuten. Die Krebszellen wachsen in der Regel langsam, sodass die Erkrankung dank Vorsorgeuntersuchungen in vielen Fällen bereits in sehr frühen Stadien entdeckt wird. Je eher die Erkrankung behandelt wird, desto besser sind die Heilungschancen. Daher ist eine frühzeitige Diagnose so wichtig.

Der Hodentumor ist die häufigste bösartige Krankheit des jungen Mannes, während das Peniskarzinom eher selten und in fortgeschrittenem Lebensalter auftritt.

Weitere bösartige Krankheiten, die auch Frauen betreffen können, sind das Blasenkarzinom und das Nierenzellkarzinom.

Es bestehen Möglichkeiten der Früherkennung.

Auf Wunsch kann auch eine Ultraschall-Untersuchung der Nieren, Blase und Hoden durchgeführt werden. Diese ist jedoch kein Teil der gesetzlichen Vorsorgeuntersuchung, so dass die Kosten von den Patienten selbst getragen werden müssen.

Bei sämtlichen urologischen Krebserkrankungen führen wir sorgfältig die uro-onkologische Nachsorge durch. In regelmäßigen Abständen erfolgen Blut- und Ultraschall-Untersuchungen, um ein erneutes Auftreten der Krebserkrankung frühzeitig erkennen und behandeln zu können.

Untersuchungen

  • individuelle Anamnese
  • klinische Untersuchung
  • Blutuntersuchungen (z.B. Tumormarker)
  • Urintest (z.B. Zytologie, immunologische Tests)
  • Ultraschall-Untersuchungen
  • Doppler-Sonografie
  • Prostata-Elastografie
  • Blasenspiegelung 

 

Ab dem 45. Lebensjahr können Männer eine kostenlose Screeninguntersuchung beim Urologen durchführen lassen. Das Angebot der gesetzlichen Krankenkassen soll dazu dienen, Krebs im Bereich der äußeren Genitalien und Prostatakrebs in einem möglichst frühen Stadium erkennen und behandeln zu können.

Die Wahrscheinlichkeit, an Prostatakrebs zu versterben, liegt in Deutschland bei etwa drei Prozent. Durch Früherkennung kann diese Wahrscheinlichkeit auf 2,4 bis maximal 1,8 Prozent gesenkt werden. Von den Männern, die kein Screening durchführen, sterben also mit hoher Wahrscheinlichkeit drei von 100 an Prostatakrebs, von denen, die das Screening wahrnehmen, sind es drei bis im gü̈nstigsten Fall etwa zwei von 100.

Untersuchungen

● Ultraschalluntersuchungen
● Blutuntersuchungen (z.B. Tumormarker)
● Urintest (z.B. Zytologie, immunologische Tests)
● Blasenspiegelung (Zystoskopie)
● individuelle anamnetische Befragung des Patienten
● Tastuntersuchung der Hoden
● Tastuntersuchung der Prostata
● PSA- und Tastuntersuchung (optional)
● Radiologische Untersuchungen